0800 000 64 03
Mo - Fr: 07:30 - 18:00 | Sa: 09:00 - 14:30

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Experta Schädlingsbekämpfung GmbH:

Allen unseren Angeboten für Schädlingsbekämpfungsmassnahmen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen liegen unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

1) Abwehrklausel

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden können wir nicht anerkennen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichungen, insbesondere nachträgliche Vertragswünsche, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Bedingungen des Kunden Leistungen erbringen.

2) Angebot

Alle Angebote sind freibleibend. Verträge und Aufträge kommen durch unsere Auftragsbestätigung (Vertragsformular) oder Auftragsdurchführung zustande. Die vom Kunden aufgegebene Bestellung/Beauftragung, auch per Telefon, Fax oder E-Mail ist bindend. Bei nur mündlicher Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten des Auftraggebers. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, ergibt sich der Auftragsumfang und –Inhalt aus dieser.

3) Auftragsinhalt
Einzelaufträge (Einzelmassnahmen)

Einzelaufträge zur Bekämpfung von Schädlingen, desinfizierenden Reinigungen, Taubenabwehr

Bei Einzelaufträgen wegen
-des Befalls von Schädlingen schuldet der Auftragnehmer das sach- und fachgerechte Auslegen des Bekämpfungsmaterials und Behandeln der befallenen Flächen
-desinfizierenden Reinigungen schuldet der Auftragnehmer das sach- und fachgerechte Behandeln der vereinbarten Flächen
-Taubenabwehr schuldet der Auftragnehmer die sach- und fachgerechte Verlegung der Taubenabwehrsysteme

Einzelaufträge zur Marderabwehr (Verschluss von Einschlupfoptionen gegen Marder)

Sollte nur eine Mardervergrämung (ohne Verschluss der Einschlupfoptionen) in Auftrag gegeben worden sein, so wird das sach- und fachgerechte Ausbringen der Vergrämungspräparate geschuldet.

Verschlussarbeiten zur Marderabwehr sind gesondert zu beauftragen, da die Vergrämungspräparate nur einen kurzfristen Effekt haben.

Wartungsverträge

Ein dauerhafter Erfolg für Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen kann sich bei bestimmten Rahmenbedingungen nur einstellen, wenn die Bekämpfungen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Hierfür bieten wir einen Wartungsvertrag an.

Die Vertragsparteien stimmen die genauen Wartungstermine kurzfristig telefonisch vor der Behandlung/Inspektion miteinander ab. Kommt es zu keiner Einigung, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber schriftlich einen verbindlichen Termin, der auch außerhalb der normalen Bürostunden liegen kann, mitzuteilen. Zwischen dem Zugang der Terminmitteilung und der Ausführung der Arbeiten müssen mindestens 7 Tage liegen.

Der Auftragnehmer ist zur Entfernung von Tierkadavern nicht verpflichtet, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Beim letzten Termin im Rahmen der Nager Bekämpfung ist der Auftragnehmer verpflichtet den Köder zu entnehmen, dieser Termin ist ebenfalls kostenpflichtig.

4) Gewährleistung

Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir schulden sach- und fachgerechte Leistung, ohne Erfolg garantieren zu können.

Bei Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen kann Experta nach einmaligem (bei manchen Schädlingen auch nach mehrmaligem) Einsatz noch nicht sicherstellen, dass es zu einer 100-prozentigen Abtötung aller Schädlinge kommt, weil die Resultate der durchgeführten Maßnahmen von diversen Faktoren, die Experta nicht beeinflussen kann, z.B. Art und Wachstumsstadium von Schädlingen, Eindringen dieser über andere als die bearbeiteten Räumlichkeiten, Neubefall durch Wiedereinschleppung von Schädlingen z.B. durch den Auftraggeber, Veränderung oder Beseitigung von Fallen, Ködern usw., abhängen. Eine Gewährleistung für die vollständige Beseitigung von Schädlingen oder Lästlingen kann daher nicht übernommen werden.

Beanstandungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Fertigstellung der Leistungen zu erheben. Die Leistung ist erbracht, wenn Experta den Leistungsort verlässt. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Bei der Schädlingsbekämpfung ist je nach Schädling/Lästling meistens mit zwei bis sechs Behandlungen zu kalkulieren. Ebenfalls kann bei einzelnen Schädlingen aufgrund der Rahmenbedingungen mit regelmäßigen, dauerhaften Einsätzen zu rechnen sein.

Auch nach ordnungsgemäß und fachgerecht durchgeführter Behandlung, die erfolgreich zum Abschluss gebracht wurde, besteht keine Gewähr für die Freiheit von erneutem Schädlingsbefall. Zur erneuten Beseitigung ist ein neuer Auftrag zu erteilen.

Mardervergrämung: Eine Garantie auf Erfolg ist hierbei nicht möglich, da die Vergrämungspräparate nur vorübergehend wirken bzw. frei gewordene Reviere von anderen Mardern eingenommen werden können. Marder testen auch regelmäßig, ob das Revier wieder bewohnbar ist, daher ist gelegentlich von Mardergeräuschen auszugehen, sofern kein Verschluss beauftragt wird.

Mardervergrämung inklusive Löcherverschluss: Wir weisen darauf hin, dass nur die aktuell vorhandenen Löcher verschlossen werden können, der Marder aber theoretisch neue Löcher verursachen kann. Hierfür können wir keine Garantie, Gewährleistung und Haftung übernehmen. Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach Verschluss in schriftlicher Form erfolgen. Soweit ein Fall der Gewährleistung gegeben ist (ein von uns verschlossenes Loch ist vom Marder wieder geöffnet/beschädigt worden), bessern wir kostenfrei nach. Sollte ein Gerüst oder Hubsteiger erforderlich sein, so ist dieses, auch bei Nacharbeiten, vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

Taubenabwehr: Hinsichtlich der Taubenabwehrsysteme stellt es keinen Mangel dar, wenn die Tauben nach etwa 1-2 Wochen versuchen, an den alten Platz zurückzukommen und sich dort niederzulassen. Wir weisen darauf hin, dass es keinen Mangel darstellt, sollten Tauben die Spikes mit Nistmaterial auffüllen und dort nisten.

Pflanzenschutz: Für die Haltbarkeit und Überlebensfähigkeit von Pflanzen im Bereich der behandelten Flächen kann keine Gewähr übernommen werden.

Von uns genannte Termine und Fristen für unsere Leistung sind freibleibend sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Verzögerungen unserer Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, wie Betriebsstörungen, Streiks, Materialbeschaffungsschwierigkeiten u.ä. sind von uns auch trotz verbindlicher Fristvereinbarung nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Leistung entsprechend zeitversetzt zu erbringen. Der Auftraggeber hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer seine Leistung nicht innerhalb einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist erbracht hat.

5) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers & Reinigung

Sofern der Auftraggeber eine vorherige Objektbesichtigung nicht beauftragt, hat er Experta die zu bekämpfenden Schädlinge zu benennen und über bauliche oder sonstige Besonderheiten an den zu behandelnden Objekten zu unterrichten.

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Experta alle sonstigen zweckmäßigen Informationen und Daten vor Durchführung der beauftragten Maßnahmen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, trägt er die Nachteile und Mehrkosten ebenso wie die Verantwortung für hieraus entstehende Verzögerungen bei der Leistungserbringung. Kommt er mit Mitwirkungspflichten in Verzug, hat er Experta eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Außerdem ist Experta berechtigt, nach Verstreichen einer angemessenen Frist und vorheriger Androhung den Vertrag wegen unterlassener Mitwirkung zu kündigen. Wir sind ohne ausdrücklichen und kostenpflichtigen Auftrag nicht verpflichtet, Einrichtungsgegenstände ab- oder umzubauen, Wandverkleidungen abzunehmen u.ä..

Die nach der Behandlung notwendige Reinigung des Objektes ist vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten durchzuführen.

6) Haftung bei der Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen

Sämtliche Anwendungen werden unter Einsatz hochwirksamer Mittel/Wirkstoffe durchgeführt. Der Kunde ist von uns darauf hingewiesen worden, dass die von uns eingesetzten Mittel Bodenbeläge beschädigen können (z.B. Laminat / Parkett). Sollte ein derartiger Schaden am Bodenbelag oder Wohnungsbestandteilen eintreten, besteht unsererseits keine Haftung. Zur Abwendung von Gefahren sowie im Interesse eines größtmöglichen Erfolges hat der Kunde den Weisungen unserer Mitarbeiter sowie den ggf. schriftlichen Weisungen des vor/bei Vertragsschluss ausgehändigten Kundeninformationsblattes unbedingt Folge zu leisten. Sämtliche Anwendungen werden von uns auf der Grundlage der behördlichen Vorschriften durchgeführt. Hält sich der Kunde nicht an die Weisungen und tritt dadurch beim Kunden ein Schaden ein, ist eine Haftung unsererseits ausgeschlossen.

Nichtzielorganismen die im zu bekämpfenden Objekt leben (oder sich dort aufhalten), sind durch den Kunden von den Ködermaterialien fernzuhalten.

Im Rahmen von Kugelkäferbekämpfungen sind Bohrungen in Böden, Decken und Wände möglich, für hierdurch entstandene Schäden übernehmen wir keine Haftung. Der Verschluss der Löcher erfolgt, wenn nicht schriftlich abweichend vereinbart, durch den Kunden.

In allen anderen Fällen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden unmittelbaren Schaden begrenzt. Schadensersatz für Sachschäden an nicht von uns gelieferten Gegenständen (Mangelfolgeschäden) sowie für sonstige mittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn bzw. Nutzungsmöglichkeit) bzw. bei Verletzung von sonstigen Nebenpflichten ist, außer bei von uns zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz, ausgeschlossen.

Da die Wirkungsdauer der einzelnen Behandlungsmaßnahmen bis zum Erfolg mehrere Tage oder Wochen in Anspruch nehmen kann, kann es zu Beeinträchtigungen des Geschäftsablaufes bzw. im Haushalt kommen.

In einigen – wenn auch sehr seltenen Fällen kann es zu Nebenwirkungen und Gesundheitsrisiken für Menschen und Tiere kommen. Diese Folgen der jeweiligen Behandlung sind unvermeidbar und vom Auftraggeber in Kauf zu nehmen; eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Je nach Behandlungsmethode sind Räumlichkeiten für die Dauer einer Behandlung und bis zu 8 Stunden danach nicht nutzbar. Für hierdurch dem Auftraggeber entstehende Schäden haften wir nicht. Durch die Behandlung kann es zu Geruchsbelästigungen kommen. Auch dies nimmt der Auftraggeber in Kauf. Eine Schadensersatzpflicht unsererseits ist diesbezüglich ebenfalls ausgeschlossen.

Unter bestimmten Umständen sind wir verpflichtet, den Ordnungsbehörden einen Schädlingsbefall anzuzeigen. Soweit dies ordnungsbehördliche Maßnahmen nach sich zieht, stehen wir für dadurch entstehende Schäden nicht ein.

7) Eigentumsvorbehalt

Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

8) Preise

Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht abweichend mit dem Kunden vereinbart, inklusive der aktuell gültigen Mehrwertsteuer. Zeigen sich bei der Durchführung des Auftrags Erschwernisse, die vorher nicht bekannt waren (falsche Angaben über Art und Umfang des Objekts durch den Auftraggeber, insbesondere nach telefonischer Preisauskunft ohne Ansicht des Objekts), so berechtigen diese den Auftragnehmer, eine angemessene Preisanpassung der vorher vereinbarten Preise wegen zusätzlicher, im Verhältnis stehender Material- und Lohnkosten zu verlangen.

Gebühren für behördliche Meldungen, Genehmigungen oder Überwachungen werden ggf. gesondert berechnet.

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder vor Ort vereinbarten Preise; zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Aufbau, Einweisung und sonstige Nebenleistungen sind nicht im Preis inbegriffen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Bei einer Abrechnung nach Aufwand legt Experta für die Berechnung die jeweils gültigen Preise zu Grunde (Anfahrt inkl. Dienstleistung zuzüglich Produkte). Die Angebots- und Vertragspreise erfolgen nach telefonischer und schriftlicher Absprache.

Bei Begehungen/Besichtigungen vor Ort fällt eine Pauschale von 142,80 EUR (120,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt., zurzeit 19 %) inkl. Anfahrt an, sofern kein abweichender Betrag vor Ort/vorab telefonisch vereinbart wird.

Sollte sich die Leistung oder die Durchführung der Dienstleistung um mehr als drei Monate verzögern, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, können wir den Preis entsprechend anpassen.

9) Zahlungsbedingungen / Verzugskosten

Sofern auf der Rechnung nichts Abweichendes vermerkt ist, ist die Zahlung sofort und ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber kann nur mit einer rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderung oder nach schriftlicher Bestätigung durch Experta ein Zurückbehaltungsrecht bzw. Aufrechnung geltend machen. Der Kunde gerät spätestens dann in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug verlangen wir bankübliche, mindestens gesetzliche Verzugszinsen. Wir behalten uns vor, Leistungen per Nachnahme zu erbringen.

10) Kündigung

Beide Vertragsparteien können nur im Falle eines groben Verstoßes gegen wesentliche Vertragspflichten der anderen Vertragspartei die beauftragte Dienstleistung als Ganzes oder Teile derselben fristlos kündigen.

11) Personenbezogene Daten

Die Vertragsparteien verpflichten sich und ihre Erfüllungsgehilfen, technische, kaufmännische, personelle und sonstige Angelegenheiten der anderen Vertragspartei, mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt zu behandeln.

12) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dienstleistungen und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder durch uns schriftlich bestätigt werden.

13) Salvatorische Klausel

Sollte ein Bestandteil unserer AGB oder sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder die Rechtsgültigkeit verlieren, so beeinträchtigt dies nicht die Geltung aller übrigen Bestandteile.

Dortmund, 01.08.2025

Kostenloses Angebot
Schnelle Hilfe bei Schädlingen in NRW.
Angebot kostenlos & unverbindlich
Schnelle Rückmeldung — meist innerhalb weniger Minuten
Diskreter Einsatz — ohne Aufsehen
IHK-geprüfte Kammerjäger aus NRW
Keine versteckten Kosten
Ihr Experta-Team aus NRW – IHK-geprüfte Kammerjäger

Ihr Team vor Ort — diskret, schnell und erfahren.

Mo–Fr 7:30–18 Uhr · Sa 9–14:30 Uhr · Notfälle jederzeit

Kostenloses Angebot anfordern

Kurz ausfüllen — wir melden uns schnell mit einem klaren Preis. Kein Verkaufsdruck, keine versteckten Kosten.

🔒 100% diskret ✔ Kostenlos ✔ Unverbindlich
Im Ruhrgebiet und Rheinland in
0+
Städten für Sie im Einsatz
Wir kümmern uns um Ihre Probleme mit
0+
Schädlingsarten
Mit unseren Einsätzen sorgen wir für
0%
nachhaltige Schädlingsbekämpfung
Wir sind bei Schädlingsbefall meist in
0h
bei Ihnen vor Ort
Schädlingserkennung
Sie haben Schädlinge entdeckt?
Kostenlose Erstberatung sichern.
Schädlingserkennung

 

 

Sie haben Schädlinge entdeckt?
Wir helfen schnell, diskret & nachhaltig

 

 

Kostenloses Angebot
Schnelle Hilfe bei Schädlingen in NRW.
Angebot kostenlos & unverbindlich
Schnelle Rückmeldung — meist innerhalb weniger Minuten
Diskreter Einsatz — ohne Aufsehen
IHK-geprüfte Kammerjäger aus NRW
Keine versteckten Kosten
Ihr Experta-Team aus NRW – IHK-geprüfte Kammerjäger

Ihr Team vor Ort — diskret, schnell und erfahren.

Mo–Fr 7:30–18 Uhr · Sa 9–14:30 Uhr · Notfälle jederzeit

Kostenloses Angebot anfordern

Kurz ausfüllen — wir melden uns schnell mit einem klaren Preis. Kein Verkaufsdruck, keine versteckten Kosten.

🔒 100% diskret ✔ Kostenlos ✔ Unverbindlich
Flächendeckend im Ruhrgebiet & Rheinland

Kammerjäger für Privat- und Gewerbekunden - unsere Einsatzgebiete

Die Kammerjäger der Experta Schädlingsbekämpfung sind für Sie da. In über 75 Städten in NRW sorgen wir dafür, dass Sie von hartnäckigem Schädlingsbefall nachhaltig & sicher befreit werden.

Unsere Top-Stützpunkte auf einen Blick

Wir sind in über 75 Städten in NRW für Sie da.

NRW Karte
Duisburg
Dortmund
Bochum
Düsseldorf
Bonn
Essen
Köln
Münster
Wuppertal
Dortmund
Bochum
Bonn
Duisburg
Düsseldorf
Essen
Köln
Münster
Wuppertal
Alle Stützpunkte ansehen

Karriere

Du suchst eine neue Herausforderung?
Wir suchen dich!
Unser Team ist regelmäßig auf der Suche nach Verstärkung.
Du bist zuverlässig & hast Lust mit uns NRW von Schädlingen zu befreien?
Dann bewirb dich jetzt!
Stellenangebote ansehen

Kein Callcenter. Kein Subunternehmer. Kein Fremder an der Tür.

Wenn Sie unseren Kammerjäger anrufen, sprechen Sie direkt mit jemandem aus unserem Team – nicht mit einer Vermittlungszentrale, nicht mit einem Disponenten irgendwo in Deutschland. Wer Ihren Auftrag entgegennimmt, ist in der Regel dieselbe Person, die wenig später bei Ihnen klingelt. Persönlich. Bekannt. Überprüfbar.

  • Kein Vermittlungsportal – wir leiten keine Aufträge weiter
  • Eigenes Team – fest angestellte Techniker, keine Subunternehmer
Rufen Sie an – und Sie wissen sofort, mit wem Sie es zu tun haben.

Kostenloses Angebot anfordern →

Kostenloses Angebot anfordern Unverbindlich: 0800 000 64 03