Was tun, wenn der Nachbar Ratten im Garten hat?
Hat Ihr Nachbar Ratten im Garten, sprechen Sie ihn zuerst direkt an, dokumentieren Sie den Befall und melden Sie ihn bei ausbleibender Reaktion dem Ordnungsamt oder Gesundheitsamt Ihrer Kommune. Ratten gelten als Gesundheitsschädlinge: Nach § 17 Infektionsschutzgesetz ordnet die zuständige Behörde die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen an, wenn die Gefahr besteht, dass Krankheitserreger verbreitet werden. Verantwortlich für die Bekämpfung ist grundsätzlich der Eigentümer des befallenen Grundstücks – nicht Sie.
Die Kosten trägt in der Regel ebenfalls dieser Eigentümer. Wohnt dort ein Mieter, ist der Vermieter der richtige Adressat. Geht der Befall auf das Verhalten des Mieters zurück, etwa auf offenen Müll oder Futterstellen, kann der Vermieter ihn in die Pflicht nehmen.
Das Ordnungsamt ist der richtige Ansprechpartner, wenn ein Gespräch nichts bewirkt oder der Nachbar nicht erreichbar ist. Viele Kommunen in NRW haben ordnungsbehördliche Verordnungen erlassen, die Eigentümer zur Meldung und Bekämpfung von Ratten verpflichten. Das Gesundheitsamt kommt hinzu, wenn eine Gesundheitsgefahr naheliegt, etwa bei Befall nahe Spielflächen oder Lebensmitteln.
Auf Ihrem eigenen Grundstück dürfen Sie Fallen aufstellen. Rattengift ist dagegen streng reglementiert: Laut Umweltbundesamt ist der Einsatz von Rodentiziden (Nagetiergiften) ohne festgestellten Befall seit 2014 grundsätzlich untersagt. Sichtungen beim Nachbarn allein reichen dafür nicht aus.
Schützen Sie Ihr Haus, indem Sie Nahrungsquellen entfernen, Kompost und Mülltonnen sichern und Öffnungen an Fassade, Kellerfenstern und Abwasserleitungen verschließen.
Im Gespräch mit dem Nachbarn helfen Sachlichkeit und Belege: Fotos von Kotspuren, Laufwegen oder Baueingängen machen das Problem greifbar, ohne Vorwürfe zu erheben.
In welchen Stufen gehen Sie gegen Ratten beim Nachbarn vor?
Ein stufenweises Vorgehen schont den Nachbarschaftsfrieden und stärkt Ihre Position, falls Sie später eine Behörde einschalten müssen. Jede Stufe baut auf der Dokumentation der vorherigen auf.
| Stufe | Maßnahme | Wann zur nächsten Stufe? |
|---|---|---|
| 1 | Persönliches Gespräch mit Fotos von Kotballen, Fraßspuren oder Laufwegen | Keine Reaktion nach etwa einer Woche |
| 2 | Schriftlicher Hinweis mit Datum, Beobachtungen und Bitte um Bekämpfung | Befall besteht weiter |
| 3 | Bei Mietobjekten: Vermieter bzw. Hausverwaltung schriftlich informieren | Keine Maßnahmen erkennbar |
| 4 | Meldung beim Ordnungsamt; bei Gesundheitsgefahr zusätzlich beim Gesundheitsamt | Behörde prüft und ordnet ggf. eine Bekämpfung an |
Ordnet die Behörde eine Bekämpfung an, dürfen nach § 18 IfSG nur Mittel und Verfahren eingesetzt werden, die das Umweltbundesamt geprüft und anerkannt hat. Bleibt der Eigentümer untätig, kann die Behörde die Maßnahme auf seine Kosten durchführen lassen.
Welche Rechte haben Sie als Nachbar in NRW?
Das Nachbarrechtsgesetz NRW enthält keine eigene Regelung zu Ratten. Die Pflicht zur Bekämpfung ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz und aus kommunalen ordnungsbehördlichen Verordnungen, die vielerorts Meldung und Bekämpfung durch den Grundstückseigentümer vorschreiben.
Zivilrechtlich kann ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB in Betracht kommen, wenn der Nachbar die Ursache selbst setzt – etwa durch offen gelagerte Essensreste oder regelmäßiges Füttern von Tieren im Freien. Für bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten schreibt das Justizgesetz NRW vor einer Klage einen Schlichtungsversuch vor, zum Beispiel beim örtlichen Schiedsamt. Ob Ihr Fall darunter fällt, klärt eine anwaltliche Beratung. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
In der Praxis ist der Weg über das Ordnungsamt oft der direktere als eine zivilrechtliche Auseinandersetzung. In Niedersachsen gelten eigene Regelungen, darunter das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz. Der Weg über das Ordnungsamt steht dort ebenso offen.
Wie schützen Sie Ihr Grundstück, solange der Nachbar untätig bleibt?
Befallsbarrieren erschweren es Ratten, vom Nachbargrundstück auf Ihres überzugreifen. Wanderratten (Rattus norvegicus) suchen vor allem Nahrung, Wasser und geschützte Nistplätze – entziehen Sie ihnen möglichst alle drei.
- Nahrung: Keine Speisereste auf den Kompost, Mülltonnen mit dicht schließendem Deckel, Vogel- und Tierfutter nicht offen stehen lassen.
- Zugänge: Lüftungsgitter, Kellerfenster und Leitungsdurchführungen mit engmaschigem Metallgitter sichern. Schließen Sie auch kleine Spalten, denn besonders junge Ratten passen durch erstaunlich enge Öffnungen.
- Abwasser: Eine Rückstausicherung oder eine spezielle Rattensperre im Abwasserrohr erschwert es Ratten, über die Kanalisation ins Haus zu gelangen.
- Versteckmöglichkeiten: Holzstapel, Gerümpel und dichten Bewuchs direkt an der Hauswand vermeiden.
Wer Laufwege entlang der Grundstücksgrenze kontinuierlich überwachen möchte, erfährt mehr über digitale Fallen und Dauerbeköderung und darüber, wann welche Technik zulässig ist.
Was dürfen Sie selbst gegen Ratten unternehmen?
Schlagfallen dürfen Sie auf Ihrem eigenen Grundstück einsetzen. Stellen Sie sie im Freien in verschlossenen Köderstationen auf, damit Igel, Vögel und Haustiere nicht gefährdet werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt, Fallen auf den Laufwegen der Tiere zu platzieren. Verwenden Sie Fallen, die schnell und zuverlässig töten; Klebefallen sind für Ratten aus Tierschutzgründen ungeeignet.
Für Rodentizide gelten nach der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und den Anwendungsbestimmungen in Deutschland enge Grenzen: Ohne festgestellten Befall auf Ihrem Grundstück ist die Anwendung grundsätzlich verboten. Blutgerinnungshemmer der 2. Generation sind professionellen Anwendern mit nachgewiesener Sachkunde vorbehalten, etwa Fachbetrieben mit IHK-geprüften Schädlingsbekämpfern.
Unsachgemäß ausgelegter Giftköder kann Haustiere und Wildtiere gefährden – auch durch sogenannte Sekundärvergiftung, wenn Greifvögel oder Füchse vergiftete Nager fressen. Zudem kann eine falsche Anwendung Resistenzen bei Ratten begünstigen.
Auf dem Nachbargrundstück dürfen Sie ohne Zustimmung des Eigentümers keine Maßnahmen ergreifen. In der Praxis der Experta Schädlingsbekämpfung GmbH zeigt sich häufig, dass eine Bekämpfung am besten wirkt, wenn sie grundstücksübergreifend abgestimmt wird.
Welche Gesundheitsrisiken gehen von Ratten im Garten aus?
Ratten können Krankheitserreger übertragen, die auch Menschen infizieren (sogenannte Zoonosen). Das Robert Koch-Institut nennt unter anderem Leptospiren, die über Rattenurin in Boden und Wasser gelangen können, sowie Salmonellen.
Wanderratten können zudem das Seoul-Hantavirus tragen. In Deutschland gehen die meisten Hantavirus-Infektionen jedoch auf Rötelmäuse zurück (RKI). Ein Übertragungsrisiko besteht vor allem bei direktem Kontakt mit Kot, Urin oder toten Tieren.
Tragen Sie daher beim Entfernen von Kotballen Handschuhe, feuchten Sie Rückstände vor dem Beseitigen an, statt sie trocken aufzukehren, und halten Sie Kinder und Haustiere von Fundstellen fern.
Wann ein Fachbetrieb sinnvoll ist
Ein Fachbetrieb mit IHK-geprüften Schädlingsbekämpfern ist angebracht, sobald eigene Schutzmaßnahmen nicht mehr ausreichen. Prüfen Sie Ihre Situation anhand dieser Punkte:
- Sie sehen Ratten auch tagsüber – das kann auf eine größere Population hindeuten.
- Auf Ihrem Grundstück finden sich frische Kotballen, Fraßspuren oder Baueingänge.
- Ratten sind bereits in Keller, Garage oder Gartenhaus eingedrungen.
- Nach zwei Wochen mit Fallen in Köderstationen zeigt sich keine Abnahme der Aktivität.
- Die Behörde hat eine Bekämpfung angeordnet, die nach § 18 IfSG mit anerkannten Mitteln erfolgen muss.
- Sie betreiben ein Gewerbe mit Lebensmitteln oder vermieten Wohnraum und benötigen eine nachvollziehbare Dokumentation.
Weitere Kriterien finden Sie im Beitrag wann Sie einen Kammerjäger rufen sollten.
Treffen zwei oder mehr Punkte auf Sie zu, schafft eine fachkundige Inspektion Klarheit über Ausmaß und Ursache des Befalls. In Ostwestfalen-Lippe übernimmt diese Erstbegehung zum Beispiel ein regionaler Kammerjäger in Gütersloh.
Nach DIN EN 16636 zertifizierte Fachbetriebe erfassen den Befall zunächst per Befallsnachweis und Monitoring und stimmen Maßnahmen bei Bedarf mit dem Nachbargrundstück ab. Im Osnabrücker Land können Sie sich dafür an einen erfahrenen Kammerjäger in Georgsmarienhütte wenden.
Regionaler Hinweis: Grundbesitzer, deren Grundstück an einen befallenen Garten grenzt, finden weiter nördlich Unterstützung bei einem ortsansässigen Kammerjäger in Bramsche. In der Region Hannover steht Ihnen für eine fachgerechte Begehung ein Kammerjäger in Langenhagen zur Seite.
Häufige Fragen
F: Wer muss den Kammerjäger zahlen, wenn der Nachbar Ratten hat? A: Grundsätzlich trägt der Eigentümer des befallenen Grundstücks die Kosten der Bekämpfung. Ordnet die Behörde Maßnahmen an und bleibt er untätig, kann sie die Bekämpfung auf seine Kosten durchführen lassen. Beauftragen Sie selbst einen Fachbetrieb für Ihr eigenes Grundstück, tragen Sie diese Kosten zunächst selbst.
F: Kommt die Gemeinde oder das Ordnungsamt bei Ratten im Garten? A: Kommunen bekämpfen Ratten in der Regel im öffentlichen Kanalnetz und auf öffentlichen Flächen. Auf Privatgrundstücken ist der Eigentümer zuständig. Das Ordnungsamt nimmt Meldungen entgegen, prüft den Sachverhalt und kann die Bekämpfung anordnen, wenn der Eigentümer seinen Pflichten nicht nachkommt.
F: Kann ich als Mieter den Vermieter in die Pflicht nehmen, wenn Ratten vom Nachbarn kommen? A: Informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich. Er ist verpflichtet, die Mietsache in einem gebrauchstauglichen Zustand zu halten, und ist gefordert, für Abhilfe zu sorgen – etwa durch Schutzmaßnahmen am Gebäude. Ein erheblicher Befall kann als Mangel im Sinne von § 536 BGB gelten.
F: Wie schnell vermehren sich Ratten im Garten? A: Wanderratten vermehren sich schnell: Die Tragzeit beträgt rund drei Wochen, ein Weibchen kann mehrere Würfe pro Jahr bekommen, und Jungtiere werden nach etwa drei Monaten selbst geschlechtsreif. Ohne Gegenmaßnahmen kann ein kleiner Befall daher innerhalb weniger Monate deutlich anwachsen.
F: Welche Pflichten hat ein Grundstückseigentümer bei einem Rattenbefall? A: Der Eigentümer muss den Befall bekämpfen und Nahrungsquellen beseitigen. Viele NRW-Kommunen schreiben in ordnungsbehördlichen Verordnungen zusätzlich eine Meldepflicht beim Ordnungsamt vor. Behördlich angeordnete Bekämpfungen müssen nach § 18 IfSG mit vom Umweltbundesamt anerkannten Mitteln und Verfahren erfolgen.
Auf einen Blick: Was tun, wenn der Nachbar Ratten im Garten hat?
- Für die Bekämpfung und ihre Kosten ist der Eigentümer des befallenen Grundstücks verantwortlich, nicht der betroffene Nachbar.
- Ein sachliches Gespräch mit Fotobelegen ist der erste Schritt; bleibt es ohne Wirkung, folgen schriftlicher Hinweis, Vermieter und Ordnungsamt.
- Die Behörde kann nach § 17 IfSG Bekämpfungsmaßnahmen anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass Ratten Krankheitserreger verbreiten.
- Rodentizide dürfen in Deutschland seit 2014 grundsätzlich nur bei festgestelltem Befall ausgebracht werden (Umweltbundesamt).
- Fallen gehören auf dem eigenen Grundstück in verschlossene Köderstationen, damit Igel, Vögel und Haustiere geschützt bleiben.
- Gesicherte Mülltonnen, ein Kompost ohne Speisereste und vergitterte Öffnungen am Haus senken das Risiko, dass der Befall übergreift.
- Frische Kotballen oder Ratten in Keller und Nebengebäuden sind ein klarer Anlass für eine fachkundige Inspektion.
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