Wie wird man ein Wespennest dauerhaft los?
Ein Wespennest dauerhaft loszuwerden bedeutet in der Sache etwas anderes, als die Suchanfrage suggeriert: Ein Wespenvolk ist einjährig, stirbt natürlich zwischen Oktober und November ab und das Nest wird im Folgejahr nicht wiederbesiedelt (NABU). „Dauerhaft" heißt deshalb dreierlei — den aktiven Sommer rechtssicher überbrücken, das leere Nest nach dem Herbstfrost entfernen und ab April und Mai des Folgejahres gezielt verhindern, dass eine neue Jungkönigin am selben Standort eine Kolonie gründet.
Selbst eingreifen dürfen Sie in Deutschland nur eingeschränkt: §39 Bundesnaturschutzgesetz verbietet, wildlebende Wespen ohne vernünftigen Grund zu töten oder ihre Nester zu zerstören; Hornissen (Vespa crabro) sowie die Mittlere und die Sächsische Wespe sind nach §44 BNatSchG besonders geschützt, jeder Eingriff ist genehmigungspflichtig und kann ohne Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde bußgeldbewehrt sein. Die Artbestimmung entscheidet deshalb den gesamten Handlungspfad: Hornissen sind 25–35 mm groß, braun-rot gefärbt und tief brummend; Gemeine und Deutsche Wespe (Vespula vulgaris, Vespula germanica) sind 11–20 mm, scharf schwarz-gelb gezeichnet und die häufigsten Lästlinge an Tisch und Hauswand. Wer eingreifen muss — etwa bei einem Nest am Hauseingang, in Kinderreichweite oder im Haushalt eines Insektengift-Allergikers — wendet sich zuerst an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; in NRW vermitteln LANUV und NABU ehrenamtliche Wespen- und Hornissenberater, die Nester häufig umsiedeln statt töten. Wo Umsiedlung nicht möglich ist, übernimmt ein Fachbetrieb mit Sachkundenachweis nach §4 ChemBiozidDV. Für das nächste Jahr gilt: Zwischen April und Mai suchen Jungköniginnen Hohlräume in Rolladenkästen, Dachüberständen und Erdlöchern — diese frühzeitig zu verschließen unterbindet die Nestgründung.
Welche Wespenarten sind in Deutschland besonders geschützt?
Besonders geschützt nach §44 BNatSchG sind in Deutschland alle Hornissen (Vespa crabro), die Mittlere Wespe (Dolichovespula media) und die Sächsische Wespe (Dolichovespula saxonica); ihre Tötung, Nestentfernung und sogar erhebliche Störung sind ohne behördliche Ausnahmegenehmigung verboten (Bundesamt für Naturschutz). Die häufigsten „Lästlingsarten" — Gemeine Wespe und Deutsche Wespe — fallen nicht unter §44, stehen aber unter dem allgemeinen Schutz nach §39 BNatSchG, der einen vernünftigen Grund für Tötung oder Nestzerstörung verlangt (gesetze-im-internet.de). Reine Belästigung im Garten gilt rechtlich in der Regel nicht als vernünftiger Grund. Die invasive Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist gesondert geregelt — in Nordrhein-Westfalen ist der aktuelle Meldestatus über das LANUV NRW abrufbar.
Wespe oder Hornisse — woran erkennen Sie den Unterschied?
Die sichere Artbestimmung in unter dreißig Sekunden gelingt über drei Merkmale: Größe, Färbung und Flugton. Hornissenarbeiterinnen erreichen 18–25 mm, Königinnen bis 35 mm, sind braun-rot mit gelbem Hinterleib gezeichnet und erzeugen einen tiefen, fast hummelartigen Brummton. Gemeine und Deutsche Wespe sind 11–20 mm groß, scharf schwarz-gelb kontrastiert und summen hoch. Hummeln (Bombus terrestris u. a.) sind plump, pelzig und ebenfalls besonders geschützt. Honigbienen (Apis mellifera) sind schlank, bräunlich-behaart und gehören zur Imkerei — bei Verdacht kontaktieren Sie den örtlichen Imkerverein. Wildbienen leben überwiegend solitär in kleinen Lehm- oder Holzhohlräumen und sind durchgängig geschützt. Die Bestimmung entscheidet rechtlich: Eine Hornisse oder eine Mittlere Wespe verlangt zwingend den Weg über die Untere Naturschutzbehörde.
Was passiert mit einem Wespennest im Herbst und Winter?
Ein Wespennest stirbt im Herbst von selbst ab. Ab Mitte September schlüpfen Geschlechtstiere, paaren sich, und ausschließlich die begatteten Jungköniginnen überwintern in Verstecken wie Totholz, Mauerritzen oder Erde (NABU). Arbeiterinnen, alte Königin und Drohnen sterben mit den ersten dauerhaften Nachtfrösten — in Nordrhein-Westfalen meist zwischen Mitte Oktober und Mitte November. Das verlassene Nest wird im Folgejahr nicht wiederbesiedelt; Wespen kehren nicht in alte Nester zurück.
Wie melden Sie ein Wespennest in NRW richtig?
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt — in Köln, Düsseldorf, Essen, Dortmund und in den Kreisen Mettmann, Recklinghausen, Unna oder Wesel jeweils im Umwelt- oder Naturschutzamt der Verwaltung. Telefonisch oder per Online-Formular schildern Sie Art (sofern bestimmbar), Lage, Höhe, Aktivitätsfrequenz und besonderen Personenschutz (Allergiker, Kleinkinder). Die Behörde prüft, ob eine Ausnahmegenehmigung nach §45 BNatSchG erforderlich ist, und vermittelt bei besonders geschützten Arten häufig direkt an einen ehrenamtlichen Hornissen- oder Wespenberater. Das LANUV NRW hält entsprechende Berater-Strukturen vor, der NABU NRW unterhält parallel ein bundesweit anerkanntes Hornissenschutz-Netzwerk. Die Feuerwehr ist außerhalb der Behördenzeiten nur bei tatsächlicher Gefahr für Leib und Leben zuständig — Routinefälle gehören in den Tagesablauf der Unteren Naturschutzbehörde.
Wie verhindern Sie eine Nestgründung im nächsten Frühjahr?
Prävention beginnt im April und Mai, wenn überwinterte Jungköniginnen einzeln einen Nistplatz suchen. In dieser Phase ist die Kolonie noch nicht aufgebaut, geeignete Hohlräume sind die einzige relevante Ressource. Inspizieren Sie Rolladenkästen, Dachüberstände, Gartenhütten, Carports, ungenutzte Vogelnistkästen und Erdmäuselöcher; verschließen Sie Spalten ab etwa 5 mm mit Bauschaum, Edelstahlgewebe oder Holzleisten. An Punkten, an denen im Vorjahr ein Nest saß, können aufgehängte Wespennest-Attrappen das Gründungsrisiko senken, weil viele Jungköniginnen aus Konkurrenzgründen keinen Nistplatz in unmittelbarer Nähe eines vermeintlich besetzten Nests wählen. Was Sie zusätzlich an Garten, Terrasse und Mülltonnen tun können, beschreibt unser Beitrag Was vertreibt Wespen. Frühzeitige Inspektion ist messbar wirksamer als jede spätere Bekämpfung im voll entwickelten Volk.
Welche verbreiteten Mythen funktionieren nicht?
Mehrere populäre Hausmittel halten der Praxis nicht stand. Kupfermünzen, aufgehängte CDs, Knoblauchzehen und Kaffeesatzschalen haben in dokumentierten Beobachtungen keinen messbaren Effekt auf etablierte Wespenvölker. Bierfallen und Marmeladengläser töten Wespen tierschutzwidrig und wahllos, lösen das Nestproblem nicht und locken zusätzliche Wespen an. Ausräuchern, Abflammen oder Übergießen mit Wasser sind gefährlich für die anwendende Person, häufig brandgefährlich, in der Regel rechtswidrig und bei besonders geschützten Arten zusätzlich nach §44 BNatSchG verboten. Auch Ultraschallgeräte zeigen in unabhängigen Untersuchungen keine belastbare Wirkung gegen Hymenopteren.
Welche Risiken hat die Eigenanwendung von Wespensprays?
Frei verkäufliche Wespensprays sind nach Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zugelassene Biozidprodukte, deren Anwendung das Umweltbundesamt ausdrücklich an Sachkunde und Schutzausrüstung knüpft. In Innenräumen führt das Aerosol zu Atemreizungen und kontaminiert Oberflächen; gegen Erdnester und in Rolladenkästen erreicht der Sprühstrahl die Brut häufig nicht und provoziert massive Verteidigungsreaktionen des Restvolks. Gegen besonders geschützte Arten ist der Einsatz nach §44 BNatSchG ohnehin verboten. Der Sachkundenachweis nach §4 ChemBiozidDV und die TRGS 523 sind die Grundlage für die zulässige Anwendung im Rahmen einer professionellen Schädlingsbekämpfung — unter dem Verfahrensstandard, den die europäische Norm EN 16636 für Pest-Management-Dienstleister definiert. Ein nicht-sachgerecht behandeltes Nest bleibt häufig aktiv und wird gefährlicher als zuvor.
Wann ein Fachbetrieb sinnvoll ist
Ein professioneller Eingriff ist sinnvoll, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen auf Ihre Situation zutrifft. Die Liste ersetzt keine rechtliche Beratung, gibt aber den in der Branche üblichen Entscheidungsrahmen wieder:
- Das Nest befindet sich an einem Hauseingang, Balkon, Rolladenkasten, Kinderspielbereich oder unmittelbar am Hauptweg.
- Im Haushalt lebt eine Person mit ärztlich bestätigter Insektengift-Allergie, ein Kleinkind oder eine schwangere Person.
- Es handelt sich nach Sichtmerkmalen um eine Hornisse oder eine besonders geschützte Wespenart — dann ist die Untere Naturschutzbehörde ohnehin einzubinden und eine Umsiedlung zu prüfen.
- Das Nest sitzt in unzugänglicher Höhe, hinter Verkleidungen oder in Erdlöchern; Eigenkontrolle ist hier sicherheitstechnisch nicht verantwortbar.
- Sie beobachten massiven Anflug, aggressives Verteidigungsverhalten oder eine Nestlage in unmittelbarer Nähe von Lüftungsschächten gastronomischer oder lebensmittelverarbeitender Betriebe.
Im westlichen Ruhrgebiet und am linken Niederrhein arbeitet die Schädlingsbekämpfung Moers der Experta Schädlingsbekämpfung GmbH unter den Sachkundeanforderungen nach ChemBiozidDV und dem Verfahrensstandard EN 16636.
Im mittleren Rheinland deckt die Schädlingsbekämpfung Leverkusen den Raum bis ins Bergische Land ab.
Im östlichen Ruhrgebiet ist die Schädlingsbekämpfung Kamen Ihre Anlaufstelle.
Im Kreis Unna übernimmt die Schädlingsbekämpfung Unna die Einsatzplanung. Treffen zwei oder mehr der oben genannten Punkte auf Ihre Situation zu, ist der rechtssichere Weg eine fachliche Begutachtung mit anschließender Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde — so wissen Sie vor jedem Eingriff, welche Art Sie haben und welcher Pfad zulässig ist.
Häufige Fragen
F: Wer entfernt Wespennester günstig oder ohne Kosten? A: Bei besonders geschützten Arten wie Hornissen oder Mittlerer Wespe vermitteln Untere Naturschutzbehörden, LANUV NRW und NABU häufig ehrenamtliche Berater, die Nester umsiedeln. Bei nicht-geschützten Arten oder wenn eine Umsiedlung nicht möglich ist, übernimmt ein Fachbetrieb mit Sachkundenachweis; die Konditionen hängen von Nestlage, Höhe, Sicherungsaufwand und Art ab und werden individuell als schriftliches Angebot erstellt.
F: Wie lange dauert es, bis ein Wespennest abstirbt? A: Ein Wespenstaat ist einjährig. Die Aktivität erreicht im September ihren Höhepunkt, mit den ersten dauerhaften Nachtfrösten — in NRW meist zwischen Mitte Oktober und Mitte November — sterben Arbeiterinnen, Drohnen und alte Königin (NABU). Nur die im September begatteten Jungköniginnen überwintern einzeln in geschützten Verstecken und gründen im Folgejahr ein neues Volk an anderer Stelle.
F: Kommen Wespen nächstes Jahr wieder an dieselbe Stelle? A: Das alte Nest wird nicht erneut besiedelt — Wespen sind streng saisonal. Eine andere, im Vorjahr in der Nähe überwinterte Jungkönigin kann jedoch im April oder Mai einen ähnlichen Hohlraum am selben Gebäude wählen. Wer Rolladenkästen, Dachüberstände und Hohlräume zwischen März und Mai inspiziert und verschließt, senkt das Risiko einer Neugründung deutlich.
F: Was tun bei einem Wespennest am Rolladenkasten? A: Den Rolladen möglichst nicht mehr bewegen, da der Mechanismus Tiere reizt und die Box als Schallraum wirkt. Keine Sprays in den Kasten einsetzen — das Aerosol gelangt in den Wohnraum, die Brut wird selten erreicht. Stattdessen Untere Naturschutzbehörde kontaktieren und einen Fachbetrieb mit Sachkundenachweis hinzuziehen; nach Saisonende den Kasten dauerhaft abdichten.
Auf einen Blick: Wespennest dauerhaft loswerden
- Ein Wespenvolk lebt nur eine Saison; das Nest stirbt zwischen Mitte Oktober und Mitte November mit dem ersten dauerhaften Frost ab und wird nie wiederbesiedelt (NABU).
- Nur die im September begatteten Jungköniginnen überwintern und gründen im Folgejahr ein neues Volk — meist nicht im alten Nest.
- Hornissen (Vespa crabro), Mittlere und Sächsische Wespe sind nach §44 BNatSchG besonders geschützt; Eingriffe ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde sind verboten und bußgeldbewehrt.
- Auch Gemeine und Deutsche Wespe stehen unter §39 BNatSchG — Tötung oder Nestzerstörung verlangen einen vernünftigen Grund.
- Das wirksame Präventionsfenster liegt zwischen April und Mai: Hohlräume ab 5 mm Spaltbreite in Rolladenkästen, Dachüberständen und Erdlöchern verschließen, bevor eine Jungkönigin den Nestbau abschließt.
- Hausmittel wie Kupfermünzen, CDs, Ultraschall oder Bierfallen lösen das Nestproblem nicht und sind teils tierschutzwidrig.
- In NRW vermitteln LANUV und NABU ehrenamtliche Hornissen- und Wespenberater, die Nester häufig umsiedeln statt töten.
- Ein Fachbetrieb mit Sachkundenachweis nach §4 ChemBiozidDV ist sinnvoll, wenn das Nest an Hauseingang, Spielbereich oder Rolladenkasten sitzt oder im Haushalt ein Allergiker, ein Kleinkind oder eine schwangere Person lebt.
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