Wen rufe ich bei einem Wespennest an?
Bei einem Wespennest rufen Sie im Regelfall einen Schädlingsbekämpfungs-Fachbetrieb an – nicht die Feuerwehr. Die Feuerwehr rückt nur bei akuter Gefahr im Verzug aus, etwa wenn ein Nest unmittelbar über einem Kindergarten-Eingang hängt. Handelt es sich um Hornissen (Vespa crabro), ist zusätzlich die Untere Naturschutzbehörde zuständig, denn Hornissennester dürfen laut NABU nur mit Ausnahmegenehmigung umgesiedelt werden.
Rechtlich dürfen Sie einen Fachbetrieb beauftragen, sobald ein „vernünftiger Grund" vorliegt – etwa ein Nest direkt am Schlafzimmerfenster, an einem stark genutzten Eingang oder eine ärztlich belegte Allergie. Ohne einen solchen Grund verbietet § 39 Bundesnaturschutzgesetz das Töten oder Beunruhigen wild lebender Tiere; bei besonders geschützten Arten wie der Hornisse greift der strengere § 44 BNatSchG. Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Als Mieter melden Sie das Nest zuerst Ihrem Vermieter. Ein Wespennest am Balkon oder Fenster gilt nach Einschätzung des Deutschen Mieterbunds in der Regel als Mietmangel – die Kosten der fachgerechten Entfernung trägt dann der Vermieter. Nur bei Gefahr im Verzug dürfen Sie selbst beauftragen und in Vorleistung gehen.
Akut gefährlich ist die Lage vor allem für Allergiker: Bei Anzeichen eines anaphylaktischen Schocks nach einem Stich wählen Sie sofort den Notruf 112. Für alle anderen gilt: Abstand halten, Ruhe bewahren, Fachbetrieb kontaktieren.
Wann kommt die Feuerwehr bei einem Wespennest?
Die Feuerwehr entfernt Wespennester nur bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben – im Fachjargon „Gefahr im Verzug". Typische Fälle: ein Nest in einer Kita, Schule oder Pflegeeinrichtung, ein aufgebrochenes Nest mit aggressivem Schwarmverhalten oder ein diagnostizierter Allergiker, der den einzigen Zugang zur Wohnung nicht mehr nutzen kann. Viele Feuerwehren in NRW weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie für reguläre Nestentfernungen nicht ausrücken und Anrufer an Fachbetriebe verweisen. Ein Anruf bei der 112 wegen eines ruhigen Nests unter dem Dachüberstand blockiert im Zweifel Rettungskapazitäten.
Welche Behörde ist für Wespen zuständig?
Die Untere Naturschutzbehörde Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt ist die zuständige Stelle, sobald geschützte Arten betroffen sind. Für Hornissen (Vespa crabro), Wildbienen und Hummeln gilt der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG: Umsiedlung oder Entfernung sind nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig. Die Behörde benennt auf Anfrage auch anerkannte Umsiedler mit Umsiedlungskasten. Für die häufigen Arten – Deutsche Wespe (Vespula germanica) und Gemeine Wespe (Vespula vulgaris) – brauchen Sie keine Genehmigung, wohl aber den erwähnten vernünftigen Grund nach § 39 BNatSchG.
Darf ich ein Wespennest selbst entfernen?
Selbst entfernen sollten Sie ein Wespennest nicht – aus rechtlichen und aus Sicherheitsgründen. Frei verkäufliche Wespensprays oder gar Bauschaum aus dem Baumarkt provozieren massive Abwehrangriffe des gesamten Volkes und belasten die Umwelt; die Anwendung von Biozidprodukten gehört nach der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in sachkundige Hände. Nach DIN EN 16636 zertifizierte Fachbetriebe arbeiten mit Wespenschutzanzug und zugelassenen Mitteln und entscheiden vor Ort, ob eine Umsiedlung statt einer Abtötung möglich ist. Bedenken Sie: Das Umweltbundesamt betont, dass von den hunderten heimischen Wespenarten nur zwei dem Menschen bei der Nahrungssuche lästig werden – alle anderen sind harmlos und nützlich.
Wespennest am Haus: Wer zahlt die Entfernung?
Die Kostenfrage hängt von Ihrer Wohnsituation ab. Als Eigentümer beauftragen und zahlen Sie selbst. Als Mieter gilt: Ein Wespennest an Balkon, Fenster oder Rollladenkasten ist nach Auffassung des Deutschen Mieterbunds regelmäßig ein Mangel an der Mietsache – zuständig für die Beseitigung ist der Vermieter. Melden Sie das Nest daher schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist. Nur wenn Gefahr im Verzug besteht, dürfen Sie ohne Rücksprache handeln und die Erstattung verlangen. Dies ist ein allgemeiner mietrechtlicher Hinweis, keine verbindliche Rechtsberatung im Einzelfall.
Woran erkenne ich, mit welcher Art ich es zu tun habe?
Die Artbestimmung entscheidet über den richtigen Ansprechpartner. Deutsche und Gemeine Wespe bauen graue Nester in dunklen Hohlräumen (Rollladenkasten, Dachboden, Erdloch) und fliegen Ihren Kaffeetisch an. Hornissen sind deutlich größer (bis 3,5 cm), bauen bräunliche, offen hängende Nester und meiden menschliche Nahrung. Bienen erkennen Sie am pelzigen Körper und an Waben statt Papiernestern – für sie ist ein Imker der richtige Kontakt. Im Zweifel klärt ein Foto aus sicherer Entfernung die Art; jeder seriöse Fachbetrieb und die Naturschutzbehörde helfen bei der Bestimmung.
Sofortmaßnahmen: So verhalten Sie sich richtig, bis Hilfe eintrifft
Bis zum Termin halten Sie mindestens zwei bis drei Meter Abstand zum Nest und meiden hektische Bewegungen im Flugkorridor. Erschütterungen der Nestumgebung – etwa durch Rasenmähen direkt darunter – sollten Sie unterlassen, ebenso das Verschließen des Einflugslochs: Die Tiere suchen sich sonst Wege ins Hausinnere. Halten Sie Fenster in Nestnähe abends bei Licht geschlossen. Welche Verhaltensregeln und Übergangslösungen sich im Alltag bewährt haben, lesen Sie im Ratgeber was tun gegen ein Wespennest. Grundsätzliches zur professionellen Bekämpfung erklärt der Beitrag zur Schädlingsbekämpfung Wespen.
Wann ein Fachbetrieb der richtige Ansprechpartner ist
Prüfen Sie Ihre Situation gegen diese Kriterien:
- Das Nest befindet sich näher als zwei Meter an einem Fenster, einer Tür oder einem täglich genutzten Weg.
- Im Haushalt lebt eine Person mit ärztlich bestätigter Wespengiftallergie oder es sind Kleinkinder regelmäßig im Nestbereich.
- Das Nest sitzt in einem Hohlraum (Rollladenkasten, Dämmung, Zwischendecke), aus dem bereits Tiere ins Innere gelangen.
- Sie beobachten stark zunehmenden Flugverkehr – Völker wachsen bis zum Spätsommer auf mehrere tausend Tiere an.
- Die Feuerwehr hat Sie bereits an einen Fachbetrieb verwiesen, weil keine akute Gefahr im Verzug vorliegt.
- Sie vermuten Hornissen und benötigen einen sachkundigen Partner für das Genehmigungsverfahren bei der Naturschutzbehörde.
Treffen zwei oder mehr Punkte zu, dokumentiert ein Fachbetrieb den Befall, bestimmt die Art und klärt, ob Umsiedlung oder Entfernung zulässig und sinnvoll ist – bevor gehandelt wird.
Lokale Hilfe in NRW: Mit IHK-geprüften Schädlingsbekämpfern ist Experta Schädlingsbekämpfung im Rheinland und Rhein-Ruhr-Raum kurzfristig vor Ort. In Bonn wenden Sie sich an einen Fachbetrieb für Bonn Kammerjäger, der die Zugänge und den Artenschutz prüft. In Ratingen hilft ein erfahrenes Team für Schädlingsbekämpfung Ratingen bei der fachgerechten Einschätzung weiter. Auch für Schädlingsbekämpfung Bergisch Gladbach steht ein regionaler Ansprechpartner bereit, und in der Landeshauptstadt erreichen Sie über einen Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung Düsseldorf kurzfristig Unterstützung vor Ort. So erhalten Sie überall eine artenschutzkonforme Einschätzung direkt vor Ort.
Häufige Fragen
F: Wer entfernt Wespennester kostenlos?
A: Niemand ist zur kostenlosen Entfernung verpflichtet. Feuerwehreinsätze ohne Gefahr im Verzug werden abgelehnt oder in Rechnung gestellt. Als Mieter tragen Sie die Kosten jedoch häufig nicht selbst, weil ein Nest an der Mietsache laut Deutschem Mieterbund regelmäßig als Mietmangel gilt, den der Vermieter beseitigen muss.
F: Ist ein Wespennest ein Notfall?
A: In den meisten Fällen nein. Ein Notfall liegt vor, wenn akute Gefahr für Menschen besteht – etwa bei Allergikern, aufgeschreckten Völkern in Innenräumen oder Nestern an Kitas. Dann ist die Feuerwehr zuständig; bei Stichreaktionen mit Atemnot gilt im Zweifel der Notruf 112.
F: Wann darf ein Wespennest überhaupt entfernt werden?
A: Nur bei einem „vernünftigen Grund" im Sinne von § 39 BNatSchG, etwa einer konkreten Gefährdung von Bewohnern. Bei besonders geschützten Arten wie der Hornisse ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde nötig; vorrangig wird umgesiedelt statt abgetötet.
F: Wie lange bleibt ein Wespenvolk am Haus?
A: Ein Wespenstaat lebt nur eine Saison. Spätestens im November stirbt das Volk ab; nur die Jungköniginnen überwintern an anderer Stelle. Alte Nester werden nicht wiederbesiedelt. Bei einem Nest an unkritischer Stelle ist Abwarten daher oft die einfachste und naturschutzkonforme Lösung.
Auf einen Blick: Wen rufe ich bei einem Wespennest an?
- Der richtige Ansprechpartner ist in den meisten Fällen ein Schädlingsbekämpfungs-Fachbetrieb; die Feuerwehr kommt nur bei akuter Gefahr im Verzug.
- Bei Hornissen (Vespa crabro) führt der Weg über die Untere Naturschutzbehörde, da § 44 BNatSchG eine Ausnahmegenehmigung für Umsiedlungen verlangt.
- Ohne „vernünftigen Grund" ist das Entfernen oder Töten von Wespen nach § 39 BNatSchG verboten – Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
- Mieter melden das Nest dem Vermieter, denn ein Nest an Balkon oder Fenster gilt laut Deutschem Mieterbund regelmäßig als Mietmangel in dessen Verantwortung.
- Nur zwei der hunderten heimischen Wespenarten werden dem Menschen laut Umweltbundesamt überhaupt lästig; ein ruhiges Nest abseits der Wohnbereiche kann meist bis zum natürlichen Absterben im Herbst bleiben.
- Von Wespenspray und Bauschaum in Eigenregie ist abzuraten – Biozidprodukte gehören in sachkundige Anwendung, sonst drohen Abwehrangriffe des Volkes.
- Bei Stichreaktionen mit Atemnot oder Kreislaufproblemen zählt nur eines: sofort den Notruf 112 wählen.
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