0800 000 64 03
Mo - Fr: 07:30 - 18:00 | Sa: 09:00 - 14:30

Sind Ratten auf dem Grundstück meldepflichtig?

Alex Goldfarb, Geschäftsführer, IHK-geprüfter Kammerjäger
Autor
Alex Goldfarb
Geschäftsführer, IHK-geprüfter Kammerjäger bei Experta Schädlingsbekämpfung GmbH
LinkedIn-Profil ansehen ›

Ratten auf dem Grundstück sind nicht automatisch meldepflichtig, denn eine einheitliche, bundesweite Meldepflicht gibt es nicht. Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet in § 17 Abs. 2 IfSG zunächst die Behörde, Bekämpfungsmaßnahmen anzuordnen, wenn Gesundheitsschädlinge Krankheitserreger verbreiten können. Ob Bürger einen Befall anzeigen müssen, legen nach § 17 Abs. 5 IfSG die Länder fest oder, per Verordnung, die Kommunen. Entscheidend ist deshalb, wo Ihr Grundstück liegt.

Die Pflicht, Ratten zu bekämpfen, gilt dagegen fast überall. In Niedersachsen schreibt die Verordnung über die Rattenbekämpfung von 1977 vor, dass der Besitzer des Grundstücks Ratten auf eigene Kosten bekämpft. Melden muss er den Befall der Gemeinde, wenn er ihn nicht selbst beseitigen kann. In Nordrhein-Westfalen entscheiden die Städte und Gemeinden, ob eine Anzeigepflicht besteht, teils über eigene ordnungsbehördliche Verordnungen.

Gefällt Ihnen unser Ratgeber?
Fügen Sie uns als bevorzugte Quelle bei Google hinzu. So erscheinen unsere neuesten Artikel häufiger in Ihren Google-Schlagzeilen und KI-Ergebnissen.

Eine einzelne Ratte, die über den Rasen huscht, gilt in der Praxis noch nicht als Befall. Anders ist es bei Kotspuren, Nagespuren, festen Laufwegen oder Erdlöchern: Sie deuten auf eine ansässige Population hin.

Als Mieter informieren Sie Ihren Vermieter unverzüglich, denn § 536c BGB verpflichtet Sie zur Mängelanzeige. Die Bekämpfung und ihre Kosten liegen in der Regel beim Eigentümer.

Selbst Rattengift auszulegen, ist für Privatpersonen kaum noch möglich. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Zulassungen gerinnungshemmender Rattengifte für Privatverbraucher nicht verlängert. Vorhandene Restbestände dürfen nur noch bis zum 22. Oktober 2026 verwendet werden.

Welche Regel bei Ihnen gilt, erfahren Sie verbindlich beim Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Was regelt das Infektionsschutzgesetz bei Ratten wirklich?

Das Infektionsschutzgesetz sieht für Privatleute keine direkte Meldepflicht bei Ratten vor. Es gibt stattdessen der Behörde einen Handlungsauftrag. Wanderratte (Rattus norvegicus) und Hausratte (Rattus rattus) gelten als Gesundheitsschädlinge, also als Tiere, die Krankheitserreger auf Menschen übertragen können. Stellt die zuständige Behörde einen Befall fest und besteht die Gefahr, dass Krankheitserreger verbreitet werden, muss sie nach § 17 Abs. 2 IfSG die erforderlichen Maßnahmen anordnen.

Eine Anzeigepflicht für Eigentümer entsteht erst, wenn ein Land oder eine Kommune sie auf Grundlage von § 17 Abs. 5 IfSG per Verordnung einführt.

Häufig wird § 18 IfSG als Grundlage einer Meldepflicht genannt. Das ist nicht richtig. Die Vorschrift regelt behördlich angeordnete Bekämpfungsmaßnahmen und die vom Umweltbundesamt geprüften Mittel und Verfahren. Mit einer Meldung durch Bürger hat sie nichts zu tun.

Welche Regeln gelten in NRW und welche in Niedersachsen?

Die Rechtslage unterscheidet sich zwischen den beiden Ländern deutlich.

  Nordrhein-Westfalen Niedersachsen
Rechtsgrundlage kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen, sonst IfSG Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen (1977)
Meldepflicht je nach Kommune wenn der Befall nicht selbst getilgt werden kann
Bekämpfungspflicht Grundstückseigentümer Grundstücksbesitzer, auf eigene Kosten
Ansprechpartner Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde Ordnungsamt der Gemeinde

Wie unterschiedlich die Praxis in NRW ist, zeigen die Kommunen selbst. Das Gesundheitsamt des Kreises Düren weist darauf hin, dass keine generelle Meldepflicht besteht. Die Stadt Haan hat dagegen per Verordnung eine Meldepflicht auch für Privatgrundstücke eingeführt. Minden empfiehlt, bei einem Befall zuerst den Eigentümer anzusprechen und die Ordnungsbehörde erst dann einzuschalten, wenn er nicht handelt.

Wer muss die Ratten bekämpfen: Eigentümer, Mieter oder Stadt?

Die Bekämpfungspflicht liegt auf Privatgrundstücken beim Eigentümer oder beim Besitzer, also bei der Person, die das Grundstück tatsächlich nutzt. Die Kosten trägt diese Person selbst.

Städte und Stadtentwässerungsbetriebe kümmern sich um Ratten in der öffentlichen Kanalisation und auf städtischen Flächen wie Gehwegen, Grünanlagen oder Spielplätzen. Auf Privatgrund wird die Gemeinde in der Regel nur tätig, wenn sie eine Bekämpfung anordnet, etwa bei einem Befall, der mehrere Grundstücke betrifft.

Mieter sind nicht zur Bekämpfung verpflichtet, wohl aber zur Mitwirkung: Sie zeigen den Befall an und dulden die Bekämpfungsmaßnahmen. Reagiert der Vermieter nicht, können Sie sich an das Ordnungsamt wenden.

Warum Ratten aufs Grundstück kommen und was Vorbeugung bewirkt

Ratten siedeln sich dort an, wo sie dauerhaft Nahrung und geschützte Verstecke finden. Typische Anziehungspunkte sind:

  • offene Komposthaufen mit Küchenabfällen,
  • Vogel- und Tierfutter im Freien,
  • nicht verschlossene Mülltonnen,
  • Essensreste, die über die Toilette in die Kanalisation gelangen.

Welche Rolle einzelne Lebensmittel spielen, erklärt unser Beitrag Ratten und Lebensmittel.

Das Umweltbundesamt empfiehlt, Siedlungsräume weniger rattenfreundlich zu gestalten, statt vorrangig auf Gift zu setzen. Auf dem eigenen Grundstück heißt das: Nahrungsquellen entfernen, Gerümpel und Holzstapel abbauen und Einschlupföffnungen am Gebäude verschließen, etwa Lüftungsgitter, defekte Kellerfenster und Rohrdurchführungen. Das senkt das Risiko, dass sich Ratten erneut ansiedeln.

Darf ich 2026 noch selbst Rattengift auslegen?

Rattengift mit gerinnungshemmenden Wirkstoffen (Antikoagulanzien) ist für Privatpersonen seit 2026 praktisch nicht mehr verfügbar. Die BAuA hat die Zulassungen für Privatverbraucher nicht verlängert. Seit dem 25. April 2026 darf der Handel diese Mittel nicht mehr an Privatleute abgeben. Seit dem 1. Juli 2026 gelten die neuen Zulassungen nur noch für geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde.

Wer noch Restbestände besitzt, muss die Vorgaben auf dem Etikett und die Hinweise des Umweltbundesamts beachten:

  • Gift ohne festgestellten Befall auszulegen, ist seit 2014 grundsätzlich verboten.
  • Fraßköder mit Antikoagulanzien dürfen nicht offen liegen, sondern nur in geschlossenen Köderstationen. So gelangen Kinder, Haustiere und Wildtiere wie Igel nicht an das Gift.
  • Nach dem 22. Oktober 2026 endet auch die Verwendung privater Restbestände.

Das UBA rät außerdem, vor dem Einsatz von Gift nicht-chemische Methoden wie Schlagfallen zu prüfen. Einen Überblick bietet unser Ratgeber Alternative Rattengift.

Welche Gesundheitsgefahr geht von Ratten aus?

Ratten können Krankheitserreger übertragen, die für Menschen relevant sind. Ein in Deutschland dokumentiertes Beispiel ist die Leptospirose. Laut Robert Koch-Institut infizieren sich Menschen meist über direkten oder indirekten Kontakt mit dem Urin infizierter Tiere, etwa über verunreinigtes Wasser oder Schlamm.

Für den Alltag heißt das: Fassen Sie Kot, tote Tiere und verunreinigte Flächen nur mit Handschuhen an, und halten Sie Kinder und Haustiere von Befallsstellen fern.

Wann ein Fachbetrieb bei Ratten auf dem Grundstück sinnvoll ist

Eine Befallsermittlung durch einen Fachbetrieb mit IHK-geprüften Schädlingsbekämpfern lohnt sich, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:

  • Sie finden an mehr als einer Stelle frischen Kot oder frische Nagespuren.
  • Sie sehen Ratten auch tagsüber. Das ist häufig ein Hinweis auf eine größere Population.
  • Es gibt Erdlöcher oder Gänge am Fundament, unter der Terrasse oder am Gartenhaus.
  • Ratten sind bereits im Gebäude, etwa in Keller, Garage oder Dachboden.
  • Zwei Wochen nach dem Aufstellen von Fallen zeigen sich weiterhin neue Spuren.
  • Das Ordnungsamt hat eine Bekämpfung angeordnet, oder Sie müssen sie als Vermieter, Hausverwaltung oder Lebensmittelbetrieb nachweisen.

Gerinnungshemmende Köder dürfen seit 2026 nur noch sachkundige berufsmäßige Verwender einsetzen, etwa IHK-geprüfte Schädlingsbekämpfer. Ein Fachbetrieb dokumentiert zudem Befall und Maßnahmen, was bei Nachfragen der Behörde hilfreich ist.

Trifft einer der Punkte auf Ihr Grundstück zu, wenden Sie sich am besten an einen Anbieter für Professionelle Schädlingsbekämpfung Minden, der zunächst Ausmaß und Ursache des Befalls klärt und erst dann eine Maßnahme empfiehlt.

Im Rheinland ist Experta Ihr Ansprechpartner für die Schädlingsbekämpfung in Düsseldorf, vom ersten Befallsverdacht bis zur Nachkontrolle.

In Niedersachsen gelten eigene Pflichten: Alle Leistungen rund um Schädlinge bekämpfen in Bramsche richten sich dort nach der Verordnung über die Rattenbekämpfung.

Wohnen Sie in der Region Hannover, ist ein ortskundiger Wunstorf Kammerjäger von Experta die naheliegende Anlaufstelle.

Häufige Fragen

F: Zahlt die Stadt die Rattenbekämpfung auf meinem Grundstück?
A: In der Regel nein. Auf Privatgrundstücken trägt der Eigentümer oder Besitzer die Kosten selbst. Städte bekämpfen Ratten in der öffentlichen Kanalisation und auf öffentlichen Flächen. Auf Privatgrund wird die Gemeinde vor allem dann tätig, wenn die Behörde bei einem größeren, grundstücksübergreifenden Befall eine Bekämpfung anordnet.

F: Ist das Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt zuständig?
A: Erster Ansprechpartner ist meist das Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dort erfahren Sie, ob eine örtliche Meldepflicht besteht, und dort gehen Hinweise auf Befall auf fremden oder öffentlichen Flächen ein. Das Gesundheitsamt wird vor allem eingebunden, wenn eine konkrete Gesundheitsgefahr nach dem Infektionsschutzgesetz im Raum steht.

F: Was passiert, wenn ich Ratten auf meinem Grundstück nicht bekämpfe?
A: Die Behörde kann die Bekämpfung nach § 17 Abs. 2 IfSG anordnen. Wer eine solche Anordnung oder eine Pflicht aus einer Landes- oder Kommunalverordnung missachtet, handelt ordnungswidrig, in Niedersachsen etwa bei Verstößen gegen die Rattenbekämpfungsverordnung. Dann kann ein Bußgeld verhängt werden.

F: Was tun bei Ratten auf dem Nachbargrundstück?
A: Sprechen Sie zuerst den Eigentümer oder die Hausverwaltung an, denn dort liegt die Bekämpfungspflicht. Bleibt das ohne Wirkung, informieren Sie das Ordnungsamt und schildern Sie konkret, was Sie beobachtet haben, etwa Kot, Löcher oder Laufwege. Auf dem eigenen Grundstück sollten Sie parallel Nahrungsquellen entfernen, damit die Tiere nicht herüberwechseln.

Auf einen Blick: Muss man Ratten auf dem Grundstück melden?

  • In Deutschland gibt es keine bundesweite Pflicht für Bürger, Ratten zu melden. Das Infektionsschutzgesetz überlässt diese Regelung den Ländern und Kommunen.
  • Die Pflicht, Ratten auf dem eigenen Grundstück zu bekämpfen, besteht dagegen fast überall und trifft Eigentümer oder Besitzer.
  • In Niedersachsen regelt eine Landesverordnung von 1977 die Rattenbekämpfung, in NRW entscheidet jede Kommune selbst über eine Anzeigepflicht.
  • Einzelne Sichtungen lösen in der Regel keine Pflicht aus. Wiederholte Spuren wie Kot, Nagestellen oder Erdlöcher sprechen dagegen für einen Befall.
  • Mieter müssen Rattenbefall dem Vermieter anzeigen. Für Bekämpfung und Kosten ist der Eigentümer zuständig.
  • Private Restbestände gerinnungshemmender Rattengifte dürfen nur noch bis zum 22. Oktober 2026 verwendet werden. Danach bleibt der Einsatz solcher Köder sachkundigen Fachleuten wie IHK-geprüften Schädlingsbekämpfern vorbehalten.
  • Ob bei Ihnen eine Meldepflicht gilt, beantwortet verbindlich das Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Gefällt Ihnen unser Ratgeber?
Fügen Sie uns als bevorzugte Quelle bei Google hinzu. So erscheinen unsere neuesten Artikel häufiger in Ihren Google-Schlagzeilen und KI-Ergebnissen.

Kostenloses Angebot
Schnelle Hilfe bei Schädlingen.
✔ Angebot kostenlos & unverbindlich
✔ Schnelle Rückmeldung — meist innerhalb weniger Minuten
✔ Diskreter Einsatz — ohne Aufsehen
✔ IHK-geprüfte Kammerjäger
✔ Keine versteckten Kosten
Ihr Experta-Team  – IHK-geprüfte Kammerjäger

Ihr Team vor Ort — diskret, schnell und erfahren.

Mo–Fr 7:30–18 Uhr · Sa 9–14:30 Uhr · Notfälle jederzeit

Kostenloses Angebot anfordern

Kurz ausfüllen — wir melden uns schnell mit einem klaren Preis. Kein Verkaufsdruck, keine versteckten Kosten.

🔒 100% diskret ✔ Kostenlos ✔ Unverbindlich
Im Ruhrgebiet und Rheinland in
0+
Städten für Sie im Einsatz
Wir kümmern uns um Ihre Probleme mit
0+
Schädlingsarten
Mit unseren Einsätzen sorgen wir für
0%
dauerhafte Schädlingsbekämpfung
Wir sind bei Schädlingsbefall meist in
0h
bei Ihnen vor Ort
Schädlingserkennung
Sie haben Schädlinge entdeckt?
Kostenlose Erstberatung sichern.
Schädlingserkennung

Sie haben Schädlinge entdeckt?
Wir helfen schnell, diskret & dauerhaft
Kostenloses Angebot
Schnelle Hilfe bei Schädlingen.
✔ Angebot kostenlos & unverbindlich
✔ Schnelle Rückmeldung — meist innerhalb weniger Minuten
✔ Diskreter Einsatz — ohne Aufsehen
✔ IHK-geprüfte Kammerjäger
✔ Keine versteckten Kosten
Ihr Experta-Team  – IHK-geprüfte Kammerjäger

Ihr Team vor Ort — diskret, schnell und erfahren.

Mo–Fr 7:30–18 Uhr · Sa 9–14:30 Uhr · Notfälle jederzeit

Kostenloses Angebot anfordern

Kurz ausfüllen — wir melden uns schnell mit einem klaren Preis. Kein Verkaufsdruck, keine versteckten Kosten.

🔒 100% diskret ✔ Kostenlos ✔ Unverbindlich
Flächendeckend im Ruhrgebiet & Rheinland

Kammerjäger für Privat- und Gewerbekunden - unsere Einsatzgebiete

Die Kammerjäger der Experta Schädlingsbekämpfung sind für Sie da. In über 75 Städten in NRW sorgen wir dafür, dass Sie von hartnäckigem Schädlingsbefall dauerhaft & sicher befreit werden.

Unsere Top-Stützpunkte auf einen Blick

Wir sind in über 75 Städten in NRW für Sie da.

NRW Karte
Duisburg
Dortmund
Bochum
Düsseldorf
Bonn
Essen
Köln
Münster
Wuppertal
Dortmund
Bochum
Bonn
Duisburg
Düsseldorf
Essen
Köln
Münster
Wuppertal
Alle Stützpunkte ansehen

Karriere

Du suchst eine neue Herausforderung?
Wir suchen dich!
Unser Team ist regelmäßig auf der Suche nach Verstärkung.
Du bist zuverlässig & hast Lust mit uns Schädlinge zu bekämpfen?
Dann bewirb dich jetzt!
Stellenangebote ansehen

Kein Callcenter. Kein Subunternehmer. Kein Fremder an der Tür.

Wenn Sie unseren Kammerjäger anrufen, sprechen Sie direkt mit jemandem aus unserem Team – nicht mit einer Vermittlungszentrale, nicht mit einem Disponenten irgendwo in Deutschland. Wer Ihren Auftrag entgegennimmt, ist in der Regel dieselbe Person, die wenig später bei Ihnen klingelt. Persönlich. Bekannt. Überprüfbar.

  • Kein Vermittlungsportal – wir leiten keine Aufträge weiter
  • Eigenes Team – fest angestellte Techniker, keine Subunternehmer
Rufen Sie an – und Sie wissen sofort, mit wem Sie es zu tun haben.

Kostenloses Angebot anfordern →

📞 Schädlinge? Unser Kammerjäger hilft sofort.

0800 000 64 03 Jetzt KOSTENLOS anrufen